Anfang 2025 konnte man in der Presse von kuriosen Szenen in Österreich lesen: Schimpfende Menschen standen vor Pfandautomaten Schlange, während die Technik streikte und den Wartenden stoisch Einweggetränkeflaschen und -dosen wieder vor die Füße spuckte. Auf Social Media wurde indes hitzig diskutiert, wo man denn zuhause den Platz hernehmen solle, um ausgetrunkene PET-Flaschen zu lagern. Was ist hier passiert?
Ursache für den Aufruhr war ein neu eingeführtes System, das in Deutschland schon seit mehr als 20 Jahren etabliert und ein echter Meilenstein auf dem Weg zur Kreislaufwirtschaft ist: Das Einwegpfand auf Dosen und viele Getränkeflaschen, wie etwa PET-Flaschen.
In Deutschland sind wir inzwischen echte Pfandprofis, denn die Pfandpflicht gehört schon seit dem 1. Januar 2003 zu unserem Alltag. Damals betraf die neue Regelung zunächst nur Getränkedosen und Einwegflaschen von 0,1 bis 3 Liter, zum Beispiel PET-Flaschen mit kohlensäurehaltigen Erfrischungsgetränken, Mineralwasser, Bier und Biermischgetränken. Seitdem heißt es: Beim Kauf zahlen wir zusätzlich zum Kaufpreis 25 Cent Pfand, wenn wir diese pfandpflichtigen Verpackungen kaufen. Erkennbar sind sie anhand des Pfandzeichens auf der Banderole. Sobald wir die leeren PET-Flaschen und Getränkedosen am Pfandautomaten zurückgegeben haben, erhalten wir das Pfand an der Kasse zurück.
Es gab damals nur einen Haken: fehlende Klarheit. Denn Säfte, Nektare, Milchgetränke und andere alkoholische Getränke außer Bier waren noch von der Pfandpflicht ausgenommen. Da kamen selbst Rückgabe-Profis manchmal durcheinander. Knapp 20 Jahre später konnten sie aufatmen: Die Pfandpflicht wurde am 1. Januar 2022 im Rahmen einer Novelle des deutschen Verpackungsgesetzes auf ausnahmslos alle Einweggetränkebehälter aus Kunststoff sowie aus Dosen ausgeweitet. Damit gilt sie seitdem auch für PET-Flaschen von Frucht- und Gemüsesäften, alkoholischen Getränken, Nektarflaschen und weitere Getränkedosen.
Vom Pfand ausgenommen waren zu diesem Zeitpunkt jedoch weiterhin Milch- und Milcherzeugnisse in Einweg-PET-Flaschen. Die Ausnahme war jedoch nur von kurzer Dauer: Für sie gilt die Pfandpflicht seit 1. Januar 2024. Seit Juli 2024 müssen zudem die Deckel vieler Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff fest mit dem Flaschenkörper verbunden sein. Ziel ist es, dass die Deckel weniger achtlos in der Umwelt entsorgt werden, sondern mit ihren Flaschen im PET-Recycling landen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ändert sich bei der Pfandabgabe trotz des neuen Designs nichts.
Nicht pfandpflichtig sind bis heute weiterhin Flaschen kleiner als 0,1 und größer als 3 Liter, Getränkekartons wie Tetra Pak, Folienbeutel, bestimmte Spezialprodukte wie Baby- und medizinische Getränke, Sirupflaschen sowie PET-Flaschen von Nicht-Getränken aller Art. Dazu gehören Instanttee, Speiseölflaschen, Lampenöl oder Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel.
Auch auf Mehrweg-PET-Flaschen gibt es in Deutschland Pfand – und das bereits seit den 1990er Jahren. Anders als bei Einweg-Flaschen beruht dies allerdings auf freiwilliger Basis der Hersteller. Die Höhe des Mehrwegpfands ist nicht gesetzlich vorgegeben, üblich ist ein Pfand von 15 Cent pro Flasche. Das deutsche Mehrwegpfandsystem gibt es sogar schon seit 1903, damals allerdings zunächst für Glasflaschen.
Das System ist ein voller Erfolg: Deutlich weniger PET-Flaschen und Dosen landen seit der Einführung des Pfandsystems in der Umwelt. Die Ergebnisse einer Studie der GVM Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH zeigen eindrucksvoll die Bedeutung des Pfandsystems für das PET-Recycling in Deutschland: Verbraucherinnen und Verbraucher haben 2023 96,1 Prozent aller bepfandeten PET-Einweg- und Mehrweg-Getränkeflaschen zum Pfandautomaten zurückgebracht. Damit erhält fast jede zurückgegebene Flasche im Wertstoffkreislauf ein neues Leben.
Fast die Hälfte der zurückgegebenen PET-Flaschen wird im Bottle-to-Bottle-Recycling wieder zur PET-Getränkeflasche, der erste wirklich geschlossene Kreislauf. Auch wurde bei der Herstellung von PET-Preforms zum ersten Mal im Jahr 2023 erstmals mehr rPET als neues PET verwendet (51,2 Prozent). Mit dem Gang zum Pfandautomaten tragen Verbraucherinnen und Verbraucher also in hohem Maße dazu bei, wertvolle Ressourcen und die Umwelt zu schonen.
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